Wettbewerbsökonomie

Die Wettbewerbspolitik in Europa ist ein wesentlicher Bestandteil des Binnenmarktes. Es geht um die Anwendung von Regeln, um einen fairen Wettbewerb zwischen den Unternehmen zu gewährleisten.

 

Die europäische Kartellpolitik basiert auf zwei zentralen Pfeilern der Europäischen Union:

  • Erstens verbietet Artikel 101 des EU-Vertrags Vereinbarungen zwischen zwei oder mehr unabhängigen Marktteilnehmern, die den Wettbewerb beschränken.
  • Zweitens verbietet Artikel 102 des EU-Vertrags Unternehmen, die eine beherrschende Stellung auf einem bestimmten Markt innehaben, diese Stellung zu missbrauchen, indem sie beispielsweise unlautere Preise verlangen, die Produktion einschränken oder Innovationen zum Nachteil der Verbraucher ablehnen.

Während Unternehmen, die ihre Kräfte bündeln (im Folgenden als Fusionen bezeichnet), Märkte erweitern und der Wirtschaft Vorteile bringen können, können einige Kombinationen den Wettbewerb einschränken, in der Regel durch die Schaffung oder Stärkung eines marktbeherrschenden Akteurs.

 

Die Umwälzungen in der Energiewirtschaft führen auch verstärkt und wiederkehrend zu Unternehmensfusionen oder Entflechtungen in der europäischen Energiewirtschaft.

 

Die nationalen und insbesondere die europäischen Wettbewerbsbehörde DG Competition sind dabei immer wieder gefordert, den o.g. Spielregeln des europäischen Marktes Geltung zu verschaffen. Daher kommt es immer wieder zu Kartellverfahren, bei denen sowohl hohe Pönalen und/oder Bedingungen auferlegt werden. Die Kontrolle der Umsetzung der detaillierten Bedingungen und Auflagen wird häufig von der Wettbewerbsbehörde einem Market Trustee übertragen. Für energiewirtschaftliche Verfahren ist dann häufig umfassendes Energiemarktwissen des Market Trustee erforderlich.

 

Wir beraten unsere Kunden bereits im Vorfeld, wie den wettbewerblichen Anforderungen Rechnung getragen werden kann oder wie im Falle von bevorstehenden Auflagen diese konstruktiv ausgestaltet werden könnten.

 

Andererseits unterstützen wir als Energieexperten in Monitoring Trustee Teams einzelne Unternehmen bei der Einhaltung und Umsetzung einschlägiger Maßnahmen im Energiemarkt, die die Wettbewerbsbehörden dem Unternehmen in Fusionskontroll- oder Marktmißbrauchsverfahren auferlegt haben.

 

Unsere umfassende nationale und internationale Marktkenntnis und langjährige Erfahrung in Fragen der Marktregulierung und in Wettbewerbsfragen bilden eine solide Basis.

Kontakt

Dr. Christoph Merkel

Partner

+49(0)163 63 62 738

christoph.merkel@merkel-energy.com